Am Tag vor Halloween schickt IDW Publishing das Heft #5 der Return to Vader’s Castle Reihe ins große Finale mit dem illustren Hausherren höchstpersönlich. Wie immer stammt die Geschichte von Cavan Scott und die Illustrationen der Rahmenhandlung von Francesco Francavilla. Die Geschichte in der Geschichte wird diesmal von Charles Paul Wilson III illustriert.
Die Ankunft eines Inquisitors auf Mustafar bringt die Dinge gehörig durcheinander. Vaneé sieht sich gezwungen diesen mittels einer Geschichte über seine Stellung und Pflichten aufzuklären. Eine Geschichte in der Darth Vader und unbedingter Gehorsam nicht ganz unerwartete Rollen spielen. Die Geschichte in der Geschichte ist Cavan Scott diesmal aber nicht so gut gelungen und darum muss er dann ein wenig springen und zaubern, damit die Geschichte noch die Kurve kriegt. Beim Lesen hinterlässt dies einen etwas faden Nachgeschmack, denn wir wissen ja aus den Heften zuvor, dass er es wirklich kann. Als eine Art Versöhnungsangebot an den Leser ist dann wohl der überraschende Auftritt gleich einer Reihe alter Bekannter zu werten, die Lt. Thom Hudd zur Hilfe eilen.
Während Francavilla die gewohnte Qualität abliefert und wieder gelungen mit den Farben spielt, hadere ich sehr mit Wilsons Darstellung von Köpfen. Er zeigt ja an anderer Stelle durchaus, dass er etwas von seinem Handwerk versteht, aber für seine Gesichter würde ich ihn nachsitzen lassen. Das ist selbst für die zeichnerisch meist nicht so anspruchsvolle IDW-Reihe platt. Man sieht es ja auch in den Vorschaubildern.
Fazit: Sieht man von dem erfreulichen Überraschungsauftritt alter Bekannter in der Rahmenhandlung ab, ist der Comic diesmal eher durchschnittlich gelungen. Schade, nach den beiden starken Heften 3 und 4 hatte ich da wirklich ein furioses Finale erwartet, habe aber nur Standard geliefert bekommen.
Der englische Sammelband der Reihe wird voraussichtlich am 7. April 2020 erscheinen. Für eine deutsche Veröffentlichung ist derzeit noch kein Termin bekannt.
Wir danken IDW Publishing für die Bereitstellung des digitalen Rezensionsexemplars und der Vorschauseiten.