Ihr wollt einen Blick in den neuen Kanonroman Star Wars: Dark Disciple von Christie Golden werfen, der auf acht unverfilmten The Clone Wars-Folgen basiert? Dank PenguinRandomHouse.com könnt ihr nun die ersten 60 Seiten des Buches lesen – darunter auch das Vorwort von Katie Lucas.
Der Roman erscheint am 7. Juli 2015 bei Del Rey als Hardcover und E-Book und bei Random House Audio als Hörbuch und kann hier vorbestellt werden.
Ich durfte das Buch bereits lesen und meine detaillierte Rezension gibt es voraussichtlich am Monatsende, aber ich lege euch das Buch jetzt schon wärmstens ans Herz – eine Empfehlung, die ich trotz mehreren tollen Romanen im neuen Kanon in dieser Form bisher nur für Diener des Imperiums und die Kanan-Comicreihe aussprechen konnte.
Ist etwas dazu bekannt, dass es Probleme mit der Veröffentlichung gibt? Amazon hat mir bzgl. des englischen eBooks gerade mitgeteilt „Die Veröffentlichung des Artikels aus der unten aufgeführten Bestellung wurde vom Herausgeber zurückgenommen und wir haben Ihre Vorbestellung daher leider stornieren müssen.“ Das Buch findet sich für 1 € mehr aber weiterhin in der Liste, aber scheinbar bei einem anderen Verlag (Cornerstone Digital). Die geb. Ausgabe scheint jetzt bei Century statt Del Rey/LucasBooks zu erscheinen. Probleme auf Verlagsseite oder doch eher bei Amazon???
Das mit dem E-Book ist mir auch aufgefallen. Offenbar hat Del Rey für den deutschen Markt nicht das Vertriebsrecht für das Dark-Disciple-E-Book. Stattdessen bekommt man hier nur das britische E-Book von Century/Cornerstone Digital. Finde ich auch überraschend, aber wäre auch nicht das erste Mal.
Gab es hier nicht vor nicht allzulanger einen Kommentar, wo (schlagt mich, wenn ich mich irre) sogar einer eurer Redakteure von Problemen beim Zoll bezüglich Vertriebsrechten bei Star Wars Büchern sprach? Ich meine mich an etwas derartiges zu erinnern, war glaube ich auch bereits im Jahr 2015
gefunden—->
https://de-de.facebook.com/jedibibliothek/photos/a.220984054620981.64007.212935642092489/922072161178830/
Ja, da ging es um was anderes, nämlich Rezensionsexemplare. Die müssen entweder als Geschenk deklariert oder mit einer Rechnung verschickt werden, die den Wert des Produktes angibt und bestätigt, dass etwaige Zollgebühren bezahlt wurden.